Machen Sie mit: Mit einem finanziellen Beitrag, persönlichem Engagement, einer Beteiligung an einem Projekt oder mit einer Dienstleistung Ihres Unternehmens, die Sie zur Verfügung stellen. Auch Sachspenden sind herzlich willkommen.
Eine eingehende Spende wird zeitnah für die gemeinnützigen Stiftungszwecke verwendet, im Regelfall spätestens in dem Jahr, das dem Spendeneingang folgt.
Eine Zustiftung erhöht das Grundstockvermögen der Stiftung und gewährleistet deren dauerhaften Erhalt. Nur die aus der Anlage des Vermögens resultierenden Erträge stehen der Stiftung zur Verfügung. Das Vermögen selbst darf nicht vermindert werden. Es wird sicher und möglichst gewinnbringend angelegt.
Sollten Sie Interesse an einer Schenkung, Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten der Gemeindestiftung Gräfelfing haben, stehen wir Ihnen gerne zu einer ersten Beratung zur Verfügung. Um Ihre Vorstellungen rechtssicher fest zulegen, sollte eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.
Die Stiftung kann die Trägerschaft für nichtrechtsfähige andere Stiftungen und die Verwaltung anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen, soweit auch deren Zweck dem Stiftungszweck entspricht. In einem persönlichen Gespräch beantworten wir hierzu gerne Ihre Fragen.
Bei einem Stifterfonds handelt es sich um ein vom Stifter für einen bestimmten Zweck, der innerhalb des Stiftungszwecks der Gemeindestiftung liegt, zur Verfügung gestelltes Vermögen. Das Vermögen darf nicht angegriffen werden, allein die Erträge des Stifterfonds dürfen verbraucht werden. Somit wirkt auch diese Form der Hilfe langfristig. Darüber hinaus erfüllen Stifterfonds nicht nur den Willen ihres Stifters, sie können auch seinen Namen tragen und damit ein sichtbares Zeichen seines Engagements setzen.